Installationskontrolle Gas
Für die Anmeldung von neuen Gasinstallationen oder die Auswechslung von Gasverbrauchsapparaten verwenden Sie als Sanitärinstallateurin oder Sanitärinstallateur bitte die nebenstehenden Anmeldeformulare.
Gemäss Verordnung der Kantonalen Gebäudeversicherung des Kantons Zürich ist Stadtwerk Winterthur als Gas lieferndes Werk verpflichtet, bestehende Gasinstallationen und Gasapparate periodisch zu kontrollieren. Gemäss Verordnung der Stadt Winterthur über die Abgabe von Gas, Art. 23+24 vom 30. Juni 2014, ist die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer für die Gasinstallationen in der Liegenschaft verantwortlich. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten mit Gasinstallationen ist den mit Ausweis versehenen Mitarbeitenden von Stadtwerk Winterthur zu gestatten (Verordnung Art. 25).